© Kirchengemeindeverband Göschwitz - Rothenstein 2015 - 2021
Als Kirchgeld, den freiwilligen Gemeindebeitrag, erbitten wir nach kirchlichen Vorgaben folgende
Mindestbeträge:
darüber je 100,- Euro Einkommen 0,50 € monatlich bzw. 6,- € jährlich zusätzlich.
Steuerrechtlich wird das Kirchgeld genauso behandelt wie Spenden. Bis 200,-€ gilt Ihr
Bankeinzahlungsbeleg oder eine einfache Qittung als Nachweis für das Finanzamt. Darüber hinaus stellen
wir Ihnen gern aufgefordert eine Spendenquittung aus.
Danke auch allen, die ihr Kirchgeld in diesem Jahr schon gegeben haben. Spenden für Ihre Kirche oder
andere Konkrete Anliegen müssen eindeutig mit dem Verwendungszweck versehen werden und werden
dann auch ausschließlich für diesen verwendet
Kontoverbindung des KGV Göschwitz-Rothenstein
Volksbank Saaletal e.G. in Kahla
IBAN DE71830944540329048500; BIC: GENODEF1RUJ
Zweck: Kirchgeld 5045 (Name) + (Ort)
Bitte um Kirchgeld (Gemeindebeitrag) und Spenden
Unsere gemeinsamen Aufgaben wie die Pfarramtsverwaltung, die Gemeindearbeit und gemeinsame
Gottesdienste werden nun unmittelbar aus einem Haushalt finanziert, dessen Einnahmen durch die
ortskirchlichen Kollekten und das Kirchgeld / den Gemeindebeitrag zusammen aufgebracht werden.
Wir bleiben, um das Gemeindeleben am Laufen halten zu können, also weiter auf diese Unterstützung
angewiesen. Als Orientierung für das Kirchgeld gilt weiterhin die unten angefügte Tabelle.
Bisher kann das Kirchgeld über die Mitfinanzierung der gemeinsamen Aufgaben hinaus auch dem je
eigenen Kirchgebäude zugute. Durch die gemeinsame Haushaltsführung bedingt ist es aber nun wichtig,
dass, wer über die Unterstützung der Gemeindearbeit hinaus gezielt etwas zur baulichen Erhaltung
“seines eigenen” Kirchgebäudes beitragen möchte, dies nur noch über eine zweckgebundene Spende
tun kann. Die Spende mit dem Zweck / der Referenz “Orgel Oelknitz” z.B. wird unmittelbar und aus-
schließlich für diesen Zweck verwendet und geht nicht in die Einnahmen des gemeinsamen Verbands-
haushaltes. Die Kontrolle darüber übt der Gemeindekirchenrat anhand einer sachkontenbezogenen
Buchhaltung aus.